Das Programm der DRP - Deutsche Realisten Partei
• Wir wollen in Frieden und Freundschaft mit allen Völkern leben, dies setzt aber voraus, das wir innerhalb unseres Staates klare Regelungen über die Staatsangehörigkeit haben. Ausländische Staatsangehörige sind unter Einhaltung der deutschen Gesetze willkommen, um unser Land und unsere Kultur kennen zu lernen. Wir verlangen jedoch klar und eindeutig, dass sich jeder Besucher an unsere kulturellen Prinzipien hält, wie wir dies als Besucher anderer Länder ebenfalls tun müssen.
• Straffällig gewordene Ausländische Mitbürger/Innen müssen, nach Verbüßung ihrer Straftat und Abgeltung ihrer Schuld an dem Opfer/Gesellschaft das Land verlassen.
• Die Deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt nur, wer nach mindestens 4 Jahren ununterbrochenem Arbeitsaufenthalt in Deutschland, mindestens 10 Deutsche Staatsbürger/Innen vorweisen kann, die seine Staatsbürgerschaft befürworten. Familienmitglieder zählen in diesem Falle nicht. Desweiteren muss man die Deutsche Sprache verbal und schriftlich beherrschen. (Kanadisches Modell)
• Doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht erlaubt.
• Die ausländische Zuwanderung von Facharbeitern und Hilfskräften wird staatlich kontrolliert. Sie wird nur zugelassen wenn Bedarf besteht der nicht mit heimischen Facharbeitern oder Hilfskräften gedeckt werden kann. In diesem Falle wird ein 1-Jahresvisum erteilt, welches nach Ablauf verlängert werden kann. Dazu muss weiterhin Bedarf bestehen.
• Des Landes verwiesene Ausländer/Innen dürfen deutsches Gebiet nicht wieder betreten.
• Straffällig gewordene Kinder ausländischer Familien die nicht straffähig sind, leiten die Strafe damit auf ihre Eltern weiter, die in diesem Fall ihre Aufsichts- und Erziehungspflicht verletzt haben.
• Immigrationshintergrund ist kein Strafmilderungsgrund (Kein Mentalitätsbonus).
• Identifizierung mit einer Straftat (Befürwortung) ist genauso strafbar wie die Tat selbst (Beispiel Ehrenmord). Befürwortet die Familie die Tat, ist sie in diesem Falle genauso zu bestrafen wie der Täter bzw. als unintegrierbar und rechtsunbelehrbar des Landes zu verweisen.
